Er unterstützt all jene Selbständigen, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
Anträge können von 27.3.2020 bis 31.12.2020 gestellt werden. Der Link zur Online-Beantragung finden Sie hier: www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html
Folgenden Unternehmer können NICHT beantragen:
- Unternehmer die 2020 gegründet haben.
- die nicht der Pflichtversicherung (Geringfügigkeitsgrenze) unterliegen.
- die auch nicht über 80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage liegen.
- die nicht von der Corona-Krise betroffen sind.
- Unternehmer die andere Förderungen aus dem 15 Mrd. Euro Fond erhalten werden.
- die andere Einkünfte jeglicher Art beziehen, sofern sie die Geringfügigkeit übersteigen.
- die Pensionseinkünfte oder Arbeitslosengeld beziehen.
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Es sind für alle anspruchsberechtigten Antragsteller ausreichend finanzielle Mittel reserviert und alle Anträge werden verlässlich bearbeitet.
Folgende Dokumente brauchen Sie:
- Kennziffer des Unternehmensregister (KRU), abrufbar über www.usp.gv.at.
- Wenn vorhanden: Zugangsdaten zum WKO-Benutzerkonto.
- Persönliche Steuernummer, Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
Weitere Infos hier: kps-partner.at/haertefall-nothilfefonds-antraege-ab-heute-27-03-2020-1700-moeglich